Bundesverband
Historische Landtechnik
Deutschland e.V.

Birkendoerfle 7
D-70191 Stuttgart
Telefon: 0711 / 256 20 77
Telefax: 0711 / 256 20 78
E-Mail: info@bhld.eu

Gegen alle Skepsis – es lohnt sich!

Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft im BHLD?

Für Personen und Organisationen die sich mit unseren Zielen, dem Zweck und den ideellen Werten identifizieren, sollte eigentlich eine Mitgliedschaft selbstverständlich sein. Selbstredend gehen wir davon aus, dass unsere Anliegen auch diejenigen aller Vereine und Interessengemeinschaften verkörpern, die sich dem Thema „Historische Landtechnik“ verschrieben haben. Bei dem moderaten Jahres-Mitgliedsbeitrag von 50 Euro pro Verein, Club oder Interessengemeinschaft sollte vor allem die Höhe der Ausgabe keine Hemmschwelle für eine Mitgliedschaft darstellen.

Neben den vielen Angeboten im ideellen Bereich, bietet der BHLD auch ganz konkrete praxisbezogene Vorteile:

BHLD-Veranstalter-Haftplicht-Versicherung

Versicherungs- und Haftungsfragen sind für Oldtimer-Vereine wichtig – vor allem die Veranstalterhaftpflicht. Ab sofort können wir – exklusiv für BHLD-Mitgliedsvereine –
wieder ein passendes Paket anbieten, das speziell zu unseren Veranstaltungen passt.

Das Antragsformular könnt ihr unter folgendem link herunterladen.

»Antragsformular Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung

Ausgefüllte Anträge bitte direkt per Mail an antrag@warmdt.de schicken.

Der Grundbetrag von 150 Euro deckt Traktor-Oldtimertreffen bis max. 5000 Besucher und folgende Leistungen ab:
• Präsentation von teilnehmenden Oldtimer-Fahrzeugen
• Teilemarkt
• Vorführungen von Geräten und Maschinen, wie z.B. Dampfmaschinen, Dreschmaschinen,
Stationärmotoren sowie anderen landwirtschaftliche Maschinen
• Bewirtung mit Speisen und Getränken in Eigenregie
• Darbietung von Live Musik
• Kinderschminken

Weitere Leistungen sind im Grundpreis nicht enthalten und müssen ggf. zusätzlich versichert werden.

Wir hoffen euch damit eine adäquate und preiswerte Lösung anbieten zu können und freuen uns, wenn ihr rege von diesem Angebot Gebrauch macht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Agentur Warmdt oder an unsere Geschäftsstelle:

Kontakt und Infos
Zurich Geschäftsstelle
Norbert Warmdt
Brunnenweg 1
31089 Duingen
Telefon: +49 (0)5185 957066
E-Mail: antrag@warmdt24.de

BHLD-Geschäftstelle
Hubert Flaig
Telefon: +49 (0)711 2562077
Telefon: +49 (0)172 7130175
Telefax: +49 (0)711 2562078
E-Mail: info@bhld.eu
Die Vorteile die aus der Korporativclubmitgliedschaft im ADAC resultieren sind hinreichend bekannt: ergänzende Ausrüstung bei Veranstaltungen, Unkostenzuschüsse für Publikationen, Print- und Ausstellungsmedien und nicht zuletzt das seit zwei Jahren bestehende Abkommen mit dem ADAC-Pannendienst über die Pannenhilfe für Traktoren.
GEMA-Anmeldung
Die GEMA hat uns zum Jahresende unseren Rahmenvertrag 7001190326 mit einseitig gekündigt. Anmeldungen können weiterhin direkt auf der Seite der GEMA online erfolgen.

Kurzanleitung:
Bitte folgenden link in den von Ihnen genutzten Browser kopieren.
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/preisrechner
Es erscheint das Fenster „Preisrechner“.

1. Im Fenster „Finden Sie hier Ihren Tarif“ rechts oben „Alle Branchen“ so lassen.
Dritte Zeile: „Fest“ anklicken

2. z.B. „Livemusik“ anklicken
z.B. „Eintritt“ auswählen
z.B. „im Freien“
z.B. „Zelt/Biergarten“ ?
z.B. „öffentlich“

3. Fenster Tarif
„Preis ermitteln“ anklicken

4. Formular ausfüllen: Datum, Uhrzeit … etc.
Uhrzeit: Nur die Zeiten in der Musik läuft!!!! z.B. 20.00 – 23.00
Gesamtbetrag müsste jetzt rechts erscheinen.
„Weiter“ anklicken

5. Anmeldung
https://signin.gema.de/...

6. Kontakt
Formular ausfüllen ggf. neu registrieren

Wichtig: Für jede Musikgruppe muss eine „Set-list“ erstellt werden, welche Titel gespielt werden! Am besten die Musikgruppe nach der Liste fragen! Auch bei Disco: alle Titel listen, die gespielt werden. 

Begründung der Kündigung des Gesamtvertrags 7001190326

„Bei der Überprüfung Ihres Gesamtvertrags ist uns aufgefallen, dass im Rahmen des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrags jährlich nur sehr wenige öffentliche Musiknutzungen von Ihren Mitgliedern angemeldet und weniger als 46 musiknutzende Mitglieder in Ihrem Verband geführt werden. Voraussetzung für die Gesamtvertragsfähigkeit einer Organisation ist, dass mindestens 46 Mitglieder die Rechte der GEMA nutzen.

Vor diesem Hintergrund haben wir festgestellt, dass die Höhe der Verwaltungskosten, die mit der Administration des Gesamtvertrags verbunden ist, den erwirtschafteten Ertrag aus den Lizenzierungen für Musiknutzungen durch Ihre Nutzervereinigung übersteigt, folglich also keine Verhältnismäßigkeit zwischen diesen Werten gegeben ist.

Verwertungsgesellschaften wie der GEMA ist der Abschluss eines Gesamtvertrags bzw. dessen Fortführung aber gemäß der geltenden Rechtslage nur dann zuzumuten, wenn eine hinreichende Anzahl von Organisationsmitgliedern ihre Rechte auch tatsächlich nutzen und hierdurch eine entsprechende Kostenersparnis auf Seiten der Verwertungsgesellschaft entsteht.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir hiermit den o.g. Gesamtvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 kündigen.“