GEMA-Anmeldung
Die GEMA hat uns zum Jahresende unseren Rahmenvertrag 7001190326 mit einseitig gekündigt. Anmeldungen können weiterhin direkt auf der Seite der GEMA online erfolgen.
Kurzanleitung: Bitte folgenden link in den von Ihnen genutzten Browser kopieren.
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/preisrechner
Es erscheint das Fenster „Preisrechner“.
1. Im Fenster „Finden Sie hier Ihren Tarif“ rechts oben „Alle Branchen“ so lassen.
Dritte Zeile: „Fest“ anklicken
2. z.B. „Livemusik“ anklicken
z.B. „Eintritt“ auswählen
z.B. „im Freien“
z.B. „Zelt/Biergarten“ ?
z.B. „öffentlich“
3. Fenster Tarif
„Preis ermitteln“ anklicken
4. Formular ausfüllen: Datum, Uhrzeit … etc.
Uhrzeit: Nur die Zeiten in der Musik läuft!!!! z.B. 20.00 – 23.00
Gesamtbetrag müsste jetzt rechts erscheinen.
„Weiter“ anklicken
5. Anmeldung
https://signin.gema.de/...
6. Kontakt
Formular ausfüllen ggf. neu registrieren
Wichtig: Für jede Musikgruppe muss eine „Set-list“ erstellt werden, welche Titel gespielt werden! Am besten die Musikgruppe nach der Liste fragen! Auch bei Disco: alle Titel listen, die gespielt werden.
Begründung der Kündigung des Gesamtvertrags 7001190326
„Bei der Überprüfung Ihres Gesamtvertrags ist uns aufgefallen, dass im Rahmen des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrags jährlich nur sehr wenige öffentliche Musiknutzungen von Ihren Mitgliedern angemeldet und weniger als 46 musiknutzende Mitglieder in Ihrem Verband geführt werden. Voraussetzung für die Gesamtvertragsfähigkeit einer Organisation ist, dass mindestens 46 Mitglieder die Rechte der GEMA nutzen.
Vor diesem Hintergrund haben wir festgestellt, dass die Höhe der Verwaltungskosten, die mit der Administration des Gesamtvertrags verbunden ist, den erwirtschafteten Ertrag aus den Lizenzierungen
für Musiknutzungen durch Ihre Nutzervereinigung übersteigt, folglich also keine Verhältnismäßigkeit zwischen diesen Werten gegeben ist.
Verwertungsgesellschaften wie der GEMA ist der Abschluss eines Gesamtvertrags bzw. dessen Fortführung aber gemäß der geltenden Rechtslage nur dann zuzumuten, wenn eine hinreichende Anzahl von Organisationsmitgliedern ihre Rechte auch tatsächlich nutzen und hierdurch eine entsprechende Kostenersparnis auf Seiten der Verwertungsgesellschaft entsteht.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir hiermit den o.g. Gesamtvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 kündigen.“