Bundesverband
Historische Landtechnik
Deutschland e.V.

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D-70191 Stuttgart
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ADAC Pannenhilfe-Sonderregelung

für Oldtimer-Schlepper, -Bulldogs und -Traktoren über 3,5t zul. Gesamtgewicht für den Bundesverband Historische Landtechnik Deutschland e.V. (BHLD)

ADAC-Mitglieder aus Clubs, die dem Bundesverband Historische Landtechnik Deutschland (BHLD) angeschlossen sind, und mit einem Oldtimer-Traktor über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht die ADACPannenhilfe in Anspruch nehmen, können für eventuell anfallende Kosten des ADAC Truck-Service, die nicht bereits durch die ADAC-Mitgliedschaft abgedeckt sind, bei der ADAC-Markenclubbetreuung eine Erstattung beantragen.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der ADAC-Pannen- und Unfallhilfe für ADAC-Mitglieder in der jeweils aktuellsten Version. Ergänzend werden folgende Regelungen festgelegt:
• Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Oldtimer-Schlepper, -Bulldogs und -Traktoren über 3,5t bis max. 7,5t zulässigem Gesamtgewicht.
• Es muss sich um ein historisches Fahrzeug handeln. D.h. das Fahrzeug muss entweder über ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen zugelassen sein. Bei Zulassung über ein normales schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen oder grünes Kennzeichen muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in erhaltungswürdigem Zustand sein.
• Der Fahrzeughalter muss persönlich ADAC-Mitglied sein.
• Der Fahrzeughalter und -führer muss zum Zeitpunkt der ADAC-Hilfeleistung identisch sein.
• Der Fahrzeughalter muss Mitglied in einem dem BHLD angeschlossenen Club sein.
• Nicht zugelassene, gewerblich zugelassene sowie landwirtschaftlich zugelassene Fahrzeuge (grüne Kennzeichen) sind von der Sonderregelung generell ausgeschlossen.
Vorgehensweise

• Im Pannenfall wird dem ADAC-Mitglied erstrangig durch die ADAC-Straßenwacht geholfen.
• Falls nötig, wird der ADAC Truck-Service beauftragt.
• Der ADAC Truck-Service stellt seine Leistung in Rechnung an das ADAC-Mitglied.
• Das ADAC-Mitglied reicht die erforderlichen Unterlagen (siehe folgender Punkt) spätestens einen Monat nach dem Schadensfall bei ADAC Klassik zur Prüfung und Erstattung ein.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden
• Original-Rechnung des ADAC Truck-Service.
• Zahlungsnachweis über den Rechnungsbetrag des ADAC Truck-Service.
• Kopie des Fahrzeugscheins (bzw. Fahrzeugscheinheftes bei 07-Zulassung).
• Bei Fahrzeugen mit grünem Kennzeichen muss ein steuerlicher Nachweis vorgelegt werden, dass dieses auch außerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Einsatzes zum Zeitpunkt der Panne für Oldtimer-Treffen bzw. -Ausfahrten genutzt werden darf.
• Nachweis, dass der Club im BHLD organisiert ist (Bestätigung des BHLD).
• Nachweis, dass das ADAC-Mitglied in diesem BHLD-Club Mitglied ist (Bestätigung des Clubs).
• Bankverbindung des ADAC-Mitgliedes.
• Vollständige Anschrift mit Straße, PLZ, Ort, Telefonnummer und E-Mail
• ADAC-Mitgliedsnummer.

Stand: 10.10.2018