Einen klaren finanziellen Vorteil für BHLD-Vollmitglieder (Vereine und Interessengemeinschaften) bietet der Rahmenvertrag, den der BHLD mit der GEMA vereinbart hat.
Der GEMA-Gesamtvertrag für den BHLD hat die Nr. 200 066 98 55 und gewährt bei rechtzeitiger Anmeldung von Musiknutzungen einen Vertragsnachlass
von 20 % auf die Nutzung von Musikrechten bei Veranstaltungen.
Bei GEMA-Gebühren von beispielsweise 250 Euro für eine Veranstaltung
hat sich der Mitgliedsbeitrag bereits amortisiert.
Mit Abschluss eines Gesamtvertrags verpflichtet sich die Nutzervereinigung zur Gesamtvertragshilfe (Information und Aufklärungsarbeit bei den Mitgliedern der Vereinigung, Schlichtung bei Streitfällen etc.). Für diese Leistung erhalten die
Mitglieder der Vereinigung einen sogenannten Gesamtvertragsnachlass.